Über uns

Unser Motto

Man hört oft, die Studienzeit sei die schönste Zeit im Leben. Aber ist es heutzutage wirklich so? Tausende von Individualstudenten quälen sich tagtäglich in die Vorlesungen, ohne zu merken, was das "Student sein" wirklich bedeutet und oft wird das Wort Kommillitone mit Konkurrent verwechselt. Wir von der Akademischen Gesellschaft Sonderbund bieten dazu Alternativen. Wir ? - Das sind Studenten verschiedenster Fachrichtungen, die ihre Studienzeit gemeinsam sinnvoll und abwechslungsreich gestalten wollen. 

Der Gedanke, dass sich Studenten zusammenschließen, um gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, ist fast schon so alt wie das Studieren selbst. Seit 1859 geht es im Sonderbund darum, dem Studium in Stuttgart doch noch etwas Studentenleben abzugewinnen, verlässliche Freunde nicht nur aus dem eigenen Studiengang kennen zu lernen, die sich gegenseitig ein wenig Halt geben bei dem ab und zu doch etwas beschwerlichen Weg durchs Studium.

Jedes Semester wird beim Sonderbund mit einem üppigen Brunch begonnen, welcher in unserem Haus in der Azenbergstraße 11 stattfindet, gerade einmal zehn Gehminuten von der Stuttgarter Innenstadt entfernt. Von anderen Verbindungen werden wir gerne ein wenig herablassend als eine "sonderbare Verbindung" bezeichnet. Meist schauen sie hierbei neidvoll auf unser Verbindungsleben, welches locker und freundschaftlich ist. Feststellen kann man dies auf einer unserer vielen Veranstaltungen. Beim Bundesskifahren, Jazzfrühschoppen, Werksführungen oder Vorträgen ist der gemeinschaftliche Zusammenhalt überall sichtbar. Auf der Weihnachtskneipe am Ende des Jahres wird dies immer wieder gut wahrnehmbar, wenn jahrzehntelange Freundschaften sich wieder begegnen. Mit unserer unkonventionellen Art haben wir uns über die 150 Jahre einen Namen gemacht wie keine andere Verbindung in Stuttgart. Andere sagen, wir seien sonderbar; doch wir sind einzigartig!

Geschichte

Die Gründung der Universität Stuttgart
Um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranzutreiben, gründete im Jahre
1829 König Wilhelm I. von Württemberg in Stuttgart die „Vereinigte Real- und
Gewerbeschule“. 1840 wurde diese umgewandelt in eine Polytechnische Schule.
Wie an jeder Hochschule im damaligen Deutschen Reich entwickelten sich auch
hier schon bald Studentenverbindungen, zunächst allerdings nur Ableger der traditionsreichen
Burschenschaften und Corps. Diese technisch ausgerichtete Schule
wurde von einem Königlichen Studienrat geführt, der nicht etwa Techniker, sondern
Pädagoge und Philologe war. Vielen Anforderungen, die sein Posten an ihn
stellte, war er deshalb nicht gewachsen. Das führte zu permanenten Spannungen
zwischen Schülern, Lehrern und der Anstaltsleitung. So kam es, daß die Verbindungen
den Charakter von Zweckgemeinschaften gegen das Chaos an ihrer Alma
Mater hatten.

Die Gründung des Ur-Sonderbunds
1859 fanden sich sechs Studenten zusammen, die sehr unzufrieden waren mit
den Zuständen an ihrer Hochschule und Anschluß an Gleichgesinnte suchten. Sie
hatten schon einige Verbindungen näher kennengelernt, aber keine hatte ihnen
wirklich zugesagt. So gründeten sie zusammen mit zehn weiteren Kommilitonen
am 24. August 1859 eine eigene Verbindung. Federführend war dabei Mätthäus
Grüninger. Unter den sechzehn Gründungsmitgliedern befanden sich auch zwei
Schweizer und ein Finne. In der ersten Satzung stand unter §1 als Zweck der
Verbindung „Pflege der Freundschaft und edle Geselligkeit“. Etwas später wurde
dieses weiter ausformuliert: „Die Gesellschaft ist von Schülern der Polytechnischen
Anstalt gebildet 1. zur Erweiterung ihrer allgemeinen Kenntnisse, 2. zur
Pflege einer herzlichen Freundschaft und damit zu gegenseitiger Förderung im
sittlichen und wissenschaftlichen Streben, 3. zur Pflege edler Geselligkeit.“ An
diesen Zielsetzungen läßt sich bereits der besondere, nicht ausgesprochen studentische
Charakter dieser Vereinigung erkennen. Ihre Mitglieder trafen sich einbis
zweimal pro Woche, zunächst in Privatwohnungen, bald aber auch in Wirtshäusern,
wobei Vorträge, Lesungen, musikalische und humoristische Beiträge im
Vordergrund standen. Das Bundesleben stellte zwar keine bis geringe finanzielle
Belastungen für die Mitglieder dar, doch wurde hoher geistiger Einsatz gefordert.
Über die Namensgebung für ihre neu entstandene Verbindung konnten sich die
Gründungsmitglieder nicht einigen. Also wurde abgewartet, ob sich nicht von
selbst ein passender Name ergeben würde. Schon bald brachten die Corps Stauffia
und Teutonia den Spottnamen „Sonderbund“ auf für diese sonderbare, nicht
fechtende und keine Farben besitzende Verbindung. Kurzerhand wurde dieser
Name übernommen, und schnell bekam er einen guten Klang in Stuttgart.
Der Sonderbund hatte keinen Nachwuchs geworben und löste sich so im Laufe
des Jahres 1864 auf, als sein letztes aktives Mitglied die Schule verlassen hatte.
Doch schon im selben Jahr wurde der Bund in Anlehnung an das Gedankengut
des alten Bundes wiedergegründet.

Die Gründung des neuen Sonderbunds

Achtzehn Studenten begingen am 15. Oktober 1864 das Stiftungsfest des neuen
Sonderbundes. Der neue Bund wuchs schnell und gewann Einfluß durch sein Engagement
in der Stuttgarter Studentenschaft und durch seinen Einsatz für ein
besseres Verhältnis zwischen Studenten- und Professorenschaft. Im Polytechnikerausschuß
stellte er über Jahre hinweg immer ein bis zwei von sieben Mitgliedern
und pflegte gute und freundschaftliche Kontakte auch zum Lehrkörper.
1866 wurde beim Sonderbund das studentische Fechten eingeführt, zunächst auf
freiwilliger Basis, ab 1867 dann das Pflichtschlagen, allerdings nur auf Säbel. Im
Wintersemester 1865/66 fand der erste Ball statt, mit dem sich die Verbindung
in die Stuttgarter Gesellschaft einführte. Diese Bälle wurden bis 1912 zunächst
jährlich, später mit zwei- bis dreijährigen Unterbrechungen durchgeführt und
waren ein gesellschaftliche Ereignis ersten Grades in der Württembergischen Residenzstadt.
Innerhalb des Bundes waren damals wie heute Stiftungsfest und
Weihnachtskneipe die höchsten Feierlichkeiten des Semesters. Bis zum Bau des ersten Bundeshauses wurden Kneipen und Konvente in öfters wechselnden Lokalen abgehalten. In diesen Jahren war auch der König von Württemberg, persönlicher Freund des Bb Hugo von Linden (3), mehrfach zu Gast auf
Sonderbunds-Kneipen. Im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 fiel ein Bundesbruder, 22 weitere
wurden verwundet. Um 1873 beginnen die Beziehungen zu Tübinger Verbindungen
durch den gemeinsamen Bundesbruder von Sonderbund und Stuttgardia, Bb
Geyer (73). 1876 wurde aus der Polytechnischen Schule offiziell ein Polytechnikum.

Endlich vereint

Beim 25. Stiftungsfest am 12. Oktober 1889 wurden der Ur-Sonderbund und der
neue Sonderbund festlich vereinigt. Die Alten Herren des Ur-Sonderbundes wurden
damit ordentliche Mitglieder der Akademischen Gesellschaft Sonderbund und
erhielten die Bezeichnung „Ganz Alte“ oder „Stinkalte“. Beim Festkommers wurde
zum ersten mal das Lied „Kommt herbei von nah und ferne“ gesungen und wurde
in Folge zum Festlied des Sonderbundes. Bb August Pfann (99) hatte es zu
diesem Anlaß auf die Melodie von Alma Mater Tuebingensis gedichtet.
1890 wurde aus dem Polytechnikum eine Polytechnische Hochschule.

Der Bau des Bundeshauses

Der Sonderbund war in stetigem Wachstum begriffen, und es wurde zunehmend
schwieriger, für Konvente und Kneipen ein halbwegs anständiges Lokal zu einem
bezahlbaren Preis zu mieten. So kam in den 1890ern innerhalb der Aktivitas die
Idee auf, ein eigenes Haus zu bauen. Allerdings dauerte es einige Jahre, bis auch
die Altherrenschaft davon überzeugt werden konnte. Schließlich wurde 1896 in
der Azenbergstraße 11 das erste Bundeshaus eingeweiht. Erbaut nach Plänen
von Bb Rudolph Schweitzer (182), war es ein bescheidener, zweckmäßiger Bau
mit Kneipsaal, Eßgelegenheit und Hauboden. Wohngelegenheiten gab es auf diesem
Haus noch nicht. Im Übrigen war es das erste Verbindungshaus in Stuttgart,
aber bald folgten andere Verbindungen dem Beispiel des Sonderbundes und begannen
selbst Häuser zu bauen. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Sonderbund vom nationalen Überschwang
der Bismarck-Ära erfaßt. 1902 bauten die Stuttgarter Studenten, dem Beispiel
der Studenten vieler anderer Städte folgend, auf dem Gähberg einen „Bismarck-
Turm“. In dieser Zeit spielte das Fechten im Bundesleben eine wichtige Rolle.
Zwar schlug der Sonderbund keine Bestimmungsmensuren und trat deshalb nur
auf die schweren Waffen, die Säbel an, dennoch kam es öfters zu Mensuren gegen
Mitglieder anderer Verbindungen (Satisfaktionen). Dafür wurden Waffen bei
schlagenden Korporationen belegt. Außer dem Fechten war Marschieren zu dieser
Zeit der einzige beim Sonderbund ausgeübte Sport. Um 1900 wurden die Satzung und der Paukkomment neu abgefaßt. Leitender Gedanke dabei war, dass der Student und Akademiker kein Vorrecht vor den übrigen
Berufen und Ständen besitzt, sondern sich dieses nur Verhalten, Charakter
und Leistung erwerben kann. Deshalb wurden und werden beim Sonderbund äußere
Abzeichen und besondere Ehrenbestimmungen für Studenten weder als erforderlich
noch wünschenswert betrachtet. Im Paukkomment wurde an der allgemeinen
Satisfaktion und der Ablehnung der Schlägermensuren festgehalten.
Wegen der neuen Statuten mußten mit dem Rektorat schwierige Verhandlungen
geführt werden, und der Paukkoment hatte Auseinandersetzungen mit weiten
Teilen der Studentenschaft zur Folge, vor allem mit den Burschenschaften, die
den Sonderstatus des Sonderbundes nicht anerkennen wollten. Die freundschaftlichen
Beziehungen zum Igel und zur Stuttgardia in Tübingen wurden in dieser
Zeit gepflegt und ausgebaut. Auch an der Alma Mater ging es wieder einen
Schritt voran: Im Jahre 1900 erhält die Technische Hochschule erstmals das
Promotionsrecht, zunächst nur für die technisch-naturwissenschaftlichen Fächer.
Vor allem bei größeren Veranstaltungen wurde das Haus bald zu klein. Es wurde
unter den Bundesbrüdern ein Entwurfs-Wettbewerb ausgeschrieben, den Bb Henes
I (226) gewann. So konnte am 2. Februar 1907 der Sonderbund sein erweitertes
Haus festlich einweihen, wobei von Bb Rueff (267) das Faß für den „Faßkeller“
gestiftet wurde. Größer und angesehener denn je, feierte der Sonderbund
an Pfingsten 1909 ein rauschendes 50. Stiftungsfest. Ebenfalls in die ersten Jahre des 20. Jahrhunderts fällt der Einzug des Gedankenguts und der Lieder der Wandervogel-Bewegung in den Sonderbund. Vor dem
ersten Weltkrieg waren Wandern und Skifahren auf der Schwäbischen Alb sowie
Turnen wichtige Bestandteile des Bundeslebens. In dieser Zeit verfügte der Bund
auch über eine erste eigene Hauskapelle.

Der Sonderbund in den Wirren des Ersten Weltkriegs und der Weimarer Republik

1914 brach der erste Weltkrieg aus. In der allgemeinen nationalen Euphorie melden sich fast alle Aktiven kriegsfreiwillig. Im Sommer 1916 waren von 318 lebenden
Sonderbündlern 161 im Militärdienst. Das Bundesleben kam dadurch fast
zum Erliegen. Der Erste Weltkrieg von 1914 bis 1918 forderte das Leben von 29 Bundesbrüdern,
und die, die heimkehrten, waren nicht mehr dieselben, die sie vorher
gewesen waren. Alte Werte und Traditionen schienen ihre Gültigkeit verloren
zu haben. Das stürzte den Bund sozusagen in eine Identitätskrise. Das Bundesleben
mußte mühsam wieder in Gang gebracht werden, doch schnell stabilisierte
sich die Situation wieder. Am Revolutionstag, dem 9. November 1918, als Scheidemann
und Liebknecht kurz nach einander die Republik ausriefen, wurde Hermann
Berg II (397) als „Keilfux der Revolution“ aufgenommen. Er war der erste
von 30 Füxen des ersten Nachkriegs-Fuxenstalls.
Das Klima in der Aktivitas war zunächst stark bestimmt durch die von den
Kriegserlebnissen geprägten Soldaten. Politisch muß man den Sonderbund zu
dieser Zeit differenziert betrachten. Auf der einen Seite beteiligten sich im Januar
1919 viele Aktive, vor allem die Kriegsheimkehrer, am Studentenbataillon der
Stadt Stuttgart. Dieses half dabei, Unruhen niederzuhalten, Plünderungen zu
verhindern und Ruhe und Ordnung in der Stadt und dem Umland aufrecht zu erhalten.
Außerdem beschützte es die Landesregierung, die vor den Spartakisten in
den neu erbauten Bahnhof geflüchtet war. Auf dem Haus wurden Waffen gelagert
und Wachkommandos aufgestellt. 1920 zogen viele Bundesbrüder ins Ruhrgebiet,
um im Freikorps Haas den Spartakusaufstand niederzuschlagen. 1921
kämpfte fast die gesamte Aktivitas in den Reihen der Stuttgarter Studentenkompanien
des Freikorps Württemberg gegen den Aufstand der Polen in Oberschlesien.
Dies mag sehr reaktionär wirken. Doch es gab auch eine andere Seite. Carlo
Schmid (SPD), einer der Väter des Grundgesetzes, war selbst dabei, als sich
1918 Freiwillige aus den Reihen der Stuttgarter Studenten auf dem Sonderbund-
Haus versammelten, um die Berg-Kaserne zu besetzen. In seiner Autobiographie
schrieb er später: „Die Studenten, von denen ich spreche, waren indes ausschließlich
und ohne politische Nebenabsicht von dem Geist beseelt, den man
einige Jahre später in anderen Völkern als den Geist der Résistance pries.“ (Carlo
Schmid, Erinnerungen, Scherz-Verlag 1979) Der Sonderbund war auch sehr engagiert
in der Studentenhilfe, einer karitativen Organisation von Studenten für
Studenten in Stuttgart. Auf dem Haus wurden auf Konventen und in Vorträgen
das politische Geschehen diskutiert und über unterschiedlichste Zukunftsmodelle
für Deutschland gesprochen. Innerhalb der Studentenschaft trat der Sonderbund
für eine Zusammenarbeit der verschiedenen Korporationen ein und war maßgeblich
beteiligt an der Gründung eines studentischen Ehrengerichts für Korporierte
und Nichtinkorporierte.
Insgesamt wurden in den Jahren 1919-30 um die 200 Bundesbrüder aktiv, und
das Bundesleben wurde bereichert durch einige Neuerungen. So stellte der Sonderbund
eine weit über die Grenzen Stuttgarts bekannte Jazz-Kapelle. Bei Hochschulmeisterschaften
war der Bund in Disziplinen der Leichtathletik, beim Turnen,
Schwimmen und bei Waldläufen sehr erfolgreich vertreten. 1924 wurde sogar
eigens ein Turnlehrer angestellt. Natürlich gab es auch schon Tanzstunden
auf dem Haus. Geleitet wurden sie vom Ballettmeister des Königlichen Theaters.
In den Jahren vor der Weltwirtschaftskrise erlebte der Sonderbund eine glanzvolle
Zeit, was Bundesleben und Ansehen der Verbindung angingen.
Auch das Interesse für die Alpen erwachte Anfang der Zwanziger. Sonderbündler
begannen mit dem Akademischen Skiclub und in Eigenregie Skiausfahrten, Wanderungen
und Klettertouren durchzuführen. Daraus entwickelte sich eine Verbundenheit
zum Hochgebirge, die berühmte Bergsteiger wie Hermann Hörlin
(480) und Peter Hardegg (491) hervorbrachte.
1922 erhielt die Technische Hochschule das Promotionsrecht auch für geisteswissenschaftliche
Fächer.
In den Jahren 1924/25 renovierten und bezogen vier Bundesbrüder in der Nähe
von Wasseralfingen einen verlassenen Bauernhof. Der Stuhlhof in Vierundzwanzig
Höfe wurde ein Bestandteil des Bundeslebens. Er diente als Ferienheim, Ausgangsort
für Ausflüge und um Sonnwendfeiern und andere Feste, zusammen mit
den Einwohnern von Vierundzwanzig Höfe, zu feiern. Nach dem Zweiten Weltkrieg
mußte der Hof leider aufgegeben werden. Er verfiel und wurde schließlich
abgerissen.
Im Juli 1929 trat der Sonderbund dem Schwarzen Ring (SR) bei, einem Dachverband
der Schwarzen Verbindungen, gegründet 1922. Vorangegangen war ein
1928 eingegangenes Kartellverhältnis mit dem Akademischen Verein zu Berlin.
Zusammen mit dem Sonderbund trat auch die Akademische Verbindung Virtembergia
zu Tübingen ein. Die akademische Verbindung Igel war als Gründungsmitglied
des SR bereits seit 1922 dabei. Zweck der Schwarzen Rings waren vor
allem Erleichterungen beim Studienortswechsel eines Verbandsbruders, Mitwirkung
in der Hochschulpolitik und Repräsentation des Schwarzen Prinzips, sowie
die Horizonterweiterung der Aktiven und Bereicherung des Bundeslebens durch
Kontakt zu Verbandsverbindungen außerhalb Stuttgarts.

Wie der Sonderbund zur Skihütte in Lech kam

Ab 1925 schmiedeten die skibegeisterten Sonderbundler Pläne für eine eigene
Hütte in den Alpen. Als in Oberlech 1930 das Sporthotel „Hohe Welt“ erbaut wurde,
konnte dieses Vorhaben in Angriff genommen werden. Um das Hotel herum
war eine Chaletsiedlung, ein Skidorf mit der „Hohen Welt“ als Mittelpunkt geplant.
Die Bundesbrüder Liedecke I (515) und Dieter (535) waren mit den Erbauern
befreundet und erbauten 1931 die Sonderbund-Hütte als Musterhaus,
nachdem sie zuvor mit gleichgesinnten skibegeisterten Bundesbrüdern die „Skizunft“,
später „Skihütte Sonderbund e.V.“ gegründet hatten. Dieser Verein ermöglichte
den Bau mit Beiträgen und Spenden. Doch schon wenige Jahre später
traten große Schwierigkeiten auf: Von 1933 bis 1938 Grenzsperre zu Österreich.
Trotzdem wurde die Hütte während dieser Zeit von den Bundesbrüdern rege genutzt.
„Eingereist“ wurde zumeist über das Kleinwalsertal, im Gepäck Skiwachs,
in das das nötige Bargeld eingeschmolzen war. 1938 mußte dann festgestellt
werden, daß der gerissene Mitbesitzer der Hohen Welt Frey das Grundstück auf
seinen Namen hatte eintragen lassen. Die Hütte mußte 1939 auf ihren heutigen,
etwa 100 Meter entfernten Platz verlegt werden, der vom Verein gekauft worden
war. Während des 2. Weltkriegs nahm die Luftwaffe die Hütte als Erholungsheim
in Beschlag. Nach 1945 wurde sie als Deutsches Eigentum in Österreich beschlagnahmt,
unter öffentliche Verwaltung gestellt und zunächst von Polen und
Franzosen bewohnt. 1951 begann ein langwieriger Rechtsstreit, der dazu führte,
daß der Sonderbund die Hütte ab November 1957 wieder nutzen durfte. 1961
schließlich wurden dem Skihütten-Verein die Eigentumsrechte endgültig wieder
übertragen. Mit Hilfe zahlreicher Spenden , vor allem vom Altenverein, konnte
die Hütte wieder gründlich instand gesetzt werden. 1966 erwarb der Skihütten-
Verein mit finanzieller Unterstützung des Altherrenvereins ein Stück Baugrund
von den Erben Freys und baute darauf 1967 den Kohlenschuppen an die Hütte
an. Bald darauf folgte ein erbitterter Rechtsstreit um den gesamten Lecher Besitz.
Durch Unklarheiten bei der Vererbung der Hohen Welt, Schlamperei von Behörden
und Anwälten und vor allem durch Betrügereien Freys wurde die Grundbucheintragung
immer wieder sabotiert. Frey trug eine Belastung nach der anderen
auf Hütte und Grundstück ins Grundbuch ein, sodaß seine Gläubiger Kontrahenten
des Skihütten-Vereins wurden. Erst im April 1979, und nur Dank der Zähigkeit
von Henes II und des Vereinsvorstandes, konnte die endgültige Grundbucheintragung
des gesamten Besitzes erfolgen. (Nach Henes II, Chronik der
Skihütte, 1983)

Der Sonderbund in Zeiten des NS-Regimes

Mit der Machtergreifung Hitlers begann für den Sonderbund seine schwerste Zeit.
Ab dem Sommersemester 1933 zeichnete sich ab, daß die Verbindungen verdrängt
werden sollten durch Organe der NSDAP. Zunächst sollten alle Studenten
in Korporationen, die Korporationen in Verbände und die Verbände in den Allgemeinen
Deutschen Waffenring integriert werden. Gleichzeitig mußte jeder Student
Mitglied in einer NS-Formation wie SA oder SS sein, was das Bundesleben
sehr belastete.
Der Schwarze Ring war für einen eigenen Verband mit nur acht Verbindungen zu
klein und schloß sich deshalb mit dem Wernigeroder Verband (WV, gegründet
1921, sieben Verbindungen) zum Wernigeroder Schwarzer Ring (WSR) zusammen.
Gemeinsam hatten die beiden Verbände das Schwarze Prinzip. Die Verbindungen
des WV waren an Technischen Hochschulen beheimatet, sie waren stark
technisch-wissenschaftlich orientiert. Die Verbindungen des SR kamen sowohl
vom Universitäten als auch von Technischen Hochschulen. Sie verband die gesellschaftliche,
gesellige Komponente. Wie auch der Sonderbund nahmen die
meisten von ihnen an ihrer Alma Mater eine Sonderstellung ein.
Im Wintersemester 1933/34 wurde die „Wohnkameradschaft“ eingeführt. Weil
das Haus zu dieser Zeit noch nicht bewohnt werden konnte, wurde eine Wohnung
in der Kronenstraße angemietet. Das 75. Stiftungsfest war die letzte große Veranstaltung
im alten Stil. Der Altenkonvent beschloß, das Haus so umbauen zu
lassen, daß es bewohnt und die Wohnung in der Kronenstraße aufgegeben werden
konnte. Auf Drängen der Aktivitas wurde ein „Bundesführer“ als gemeinsame
Spitze von Altenverein und Aktivitas eingesetzt.
Im Sommer 1935 verschärfte die Partei den Kampf gegen die Verbindungen. Das
Farbentragen wurde verboten und die Verbände, auch der WSR, wurden aufgelöst.
Im Wintersemester 1935/36 wurde die „Korporations-Kameradschaft“ eingeführt.
An die Stelle der rund dreißig Korporationen in Stuttgart sollten zehn
solcher Kameradschaften treten. Der Sonderbund schloß sich mit der AV Hütte
und der AWV Macaria zu einer solchen „Eintopfkameradschaft“ zusammen, doch
die Korporations-Kameradschaften wurden bereits im Frühjahr 1936 wieder aufgelöst.
So gründeten die Stuttgarter Studenten, die sich zusammenschließen
wollten, aber ja eigentlich nicht mehr durften, drei Formations-Kameradschaften.
In einer dieser Formations-Kameradschaften ging auch der Rest der Sonderbund-
Aktivitas auf, doch Bb Fritz Kinzler III (600) gelang es, ihren Zusammenhalt zu
wahren. Die Altherrenschaft stellte weiterhin das Haus zur Verfügung.
Ab dem Wintersemester 1936/37 wurden die ehemaligen Korporations-
Kameradschaften schrittweise in NS-Studentenbunds-Kameradschaften überführt.
Die Aktivitas hatte mit großer Mehrheit diesem Schritt zugestimmt. Allerdings
bedeutete das, daß nicht-arische Bundesbrüder in dieser Kameradschaft
nicht länger Mitglieder sein konnten. Nach schwierigen Verhandlungen mit den
Behörden durch Bb Justus Fleischhauer (322) konnten sie aber wenigstens als
ordentliche Sonderbündler in der Stammliste weitergeführt werden Es entstand
die „Kameradschaft Blücher“. Man sagte: „Wir heißen zwar Kameradschaft Blücher,
sind aber der Sonderbund.“ Wie der Name zustande gekommen war, konnte
schon bald darauf nicht mehr festgestellt werden. Es ist naheliegend anzunehmen,
daß General Gebhard Leberecht von Blücher Namenspate gestanden
hat, der 1815 in der Schlacht von Waterloo unter dem Duke of Wellington die
Preußischen Truppen gegen Napoleon angeführt hatte.
Um keine Fremden aus anderen Verbindungen aufnehmen zu müssen, wurde
eine zahlenmäßig starke „Altherrenschaft Blücher“ geschaffen. Es existierten also
nebeneinander eine Aktivitas mit Namen Kameradschaft Blücher, die das Haus
nutzte, der Altenverein des Sonderbunds, dem das Haus gehörte und eine Altherrenschaft
Blücher, die es unterhielt. Das Bundesleben konnte mit wenigen Einschränkungen
wieder im alten Stil aufgenommen werden und die Situation des
Bundes konsolidierte sich. Dem Einsatz Fleischhauers, Vorstand des Altenvereins
und der Altherrenschaft Blücher in Personalunion, ist es zu verdanken, daß in
diesen Jahren das Haus in Besitz des Bundes blieb. Das studentische Fechten
wurde in dieser Zeit im Rahmen des Hochschulsports betrieben.
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 führte dazu, daß viele Bundesbrüder
einberufen wurden und die Hochschule bis 1940 geschlossen wurde. Die Aktivitas
verkleinerte sich zusehends, viel Wissen und viele Traditionen drohten verloren
zu gehen, doch Bb Schickhardt III (612) gelang es, den Bund bis ins Jahr 1942
hinüber zu retten, als er wieder durch Studienurlauber und Kriegsversehrte verstärkt
wurde.
Im Sommersemester 1944 wurde das Haus bei einem Luftangriff schwer beschädigt
und unbewohnbar. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Wenig später
wurde das verlassene Haus von Brandbomben getroffen, die seitlich in den Kohlenkeller
fielen und die Kohlevorräte entzündeten. Wegen Wassermangels konnte
nicht gelöscht werden, die Kellerräume brannten völlig aus. Später wurde das
Haus ein weiteres mal von Bomben getroffen und fast völlig zerstört. Am 8. Mai
1945 war der Zweite Weltkrieg zu Ende. In Krieg und Gefangenschaft verlor der
Sonderbund insgesamt 72 Bundesbrüder.

Die Nachkriegszeit

Im Februar 1946 begann das erste Nachkriegssemester unter widrigsten Bedingungen.
Der Sonderbund existierte ohne feste äußere Form, denn die Kameradschaft
Blücher war wie fast alle Verbindungen, Vereine oder anderen Zusammenschlüsse
von der Amerikanischen Besatzungsmacht verboten worden. In dieser
Zeit arbeitete Bb Karl Erich Schickhardt III (612) beim Baubüro der Technischen
Hochschule. Mit ihm hatten die Bundesbrüder einen Sammelpunkt und eine
Nachrichtenzentrale. Gleichzeitig fand wöchentlich ein Stammtisch der Bundesbrüder
im Andechser Klosterbräu statt, bis dieser wegen misstrauischer Beobachtung
durch den CIC (heute CIA) aufgegeben werden mußte.
Bb Schickhardt leitete mit Treffen, bei denen vieles diskutiert werden mußte, im
September 1946 die Vorbereitungen für die Wiedergründung des Bundes ein.
Schließlich wurde am 13. November 1946 in der Jugendherberge in Wiesensteig
mit zehn aktiven Studenten das Collegium Academicum gegründet. Unter dem
Namen Sonderbund konnte man vorerst noch nicht an die Öffentlichkeit gehen.
Erster Vorstand wurde Bb Alfred Wilhelm (761). Am 28. Februar 1947 wurde der
Neubeginn im Bunkerhotel unter dem Marktplatz feierlich der Hochschulöffentlichkeit
bekannt gegeben. Dies war das erste öffentliche Auftreten einer studentischen
Gruppe nach dem Krieg.
Das Collegium Academicum hatte sich als Übergangsorganisation des Sonderbunds
bewährt. Die Verbindung war sehr aktiv wuchs sehr schnell. Bereits im Juli
1947 wurde wieder das erste große Fest veranstaltet. Beim Altenkonvent am 20.
November 1948 in Eßlingen wurde die Umbenennung des Collegium Academicum
wieder in Sonderbund beschlossen und am 6. Dezember 1948 vom Rektor genehmigt.
Das studentisches Fechten wurde nicht mehr aufgenommen. 1949 fand
im Straßenbahner-Waldheim in Degerloch, dem damals größten Saal in Stuttgart,
ein glanzvolles 90. Stiftungsfest statt, das allen zeigte, daß der Sonderbund
wieder fest auf beiden Beinen stand. Langsam wurden auch die Freundschaften
zu den Stuttgarter Verbindungen, zum Igel, der Virtembergia und anderen ehemaligen
Verbandsverbindungen, sowie zur Stuttgardia zu Tübingen wurden wiederbelebt.
1947 begann man, an der Hausruine in der Azenbergstraße die Trümmer zu beseitigen.
Nach der Währungsreform begann der schrittweise Wiederaufbau des
Hauses nach einem Entwurf und unter Leitung von Bb Henes II. Das Richtfest
konnte am 23. Juli 1953 gefeiert werden, bald danach stiftete Bb Rendlen (543)
das neue Faß für die Kellerkneipe. Bis alle Baumaßnahmen endgültig beendet
waren, sollte es noch weitere sechs Jahre dauern, bis zum 100. Stiftungsfest
1959.
Im März 1949 erschien der erste Rundbrief des Sonderbunds. Auf Anregung von
Kurt Leibbrand IV folgte im Juni 1955 die zweite Ausgabe, mit Fritz Häcker II als
Chefredakteur. Fortan erschien jedes Jahr ein weiterer Rundbrief, wobei Häcker
sein Amt bis 1981 ausübte.
Am 19. Januar 1952 fand die Wiedergründung des WSR als Wernigeroder
Schwarzer Verband (WSV) mit zehn der ehemaligen WSR-Mitgliedern statt, darunter
der Sonderbund, der Igel und die Virtembergia. Innerhalb weniger Jahre
wuchs der WSV auf insgesamt sechzehn Mitglieder an, unter ihnen sehr junge,
erst nach dem Krieg gegründete Verbindungen. 1955 wurde ein Freundschaftsabkommen
mit dem Miltenberger Ring (MR) geschlossen, einem Schwarzen Verband
mit stark universitärer Prägung.
1960 erschien das Buch „ 100 Jahre Sonderbund 1859-1959“, verfaßt von Wilhelm
Elben (471), als Fortsetzung der Chronik „Geschichte des Sonderbundes
1859-1935“ von Walther Euting II (176).
Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre hatte der Sonderbund immer
wieder Nachwuchssorgen. In dieser Zeit begann man viele „alten Zöpfe“ abzuschneiden.
So wurde der Kneipbetrieb auf die Stiftungs- und Weihnachtskneipe
reduziert und der Ablauf des Kneiptages gelockert. Die Weihnachtskneipe hieß
zwischenzeitlich Jahresabschlußfeier bzw. -treffen. Auch nach außen hin grenzte
man sich scharf ab von den schlagenden, farbentragenden Verbindungen.
Anfang der Sechziger wurde erstmals Kritik an Sinn und Zweck des WSV von seiten
der Aktivitas laut. Es folgten Jahre der Diskussionen zwischen Aktiven und
Altherrenschaft, ob man im Dachverband verbleiben solle. Vor allem Schickhardt
III (612), Verbandsbeauftragter des Bundes, setzte sich jahrelang vehement gegen
einen Austritt ein. 1973 schloß sich der WSV mit dem Miltenberger Ring zum
Miltenberg-Wernigeroder Ring (MWR) mit insgesamt 25 Verbindungen zusammen.
Vom 27. bis 29. November 1981 fand die 9. Wintertagung des MWR in
Stuttgart statt, organisiert vom Sonderbund. 1982 wurde eine Mitgliederbefragung
durchgeführt, wobei noch eine deutliche Mehrheit der Bundesbrüder für
einen Verbleib im Verband votierte.

Der Leitspruch der aktiven Studenten „Student sein statt nur studieren“ greift die alte Sonderbundstradition, die auch in der Satzung verankert ist, auf:

„Die Akademische Gesellschaft Sonderbund ist eine studentische Gemeinschaft, gegründet auf freundschaftliche Verbundenheit, gegenseitige Achtung und freiheitliche Gesinnung. Ihre Mitglieder erstreben vielseitige Bildung, Verantwortungsbewusstsein und Urteilsvermögen durch Förderung in geistigem und sittlichem Streben.“

Programm

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Kommende Veranstaltungen
Do 16.01.

Vortrag: "Führung im hybriden Projekt : Zwischen Agilität und klassischem Management"

iCal exportieren

18:59 Uhr bis 18:59 Uhr


Medien

Eindrücke des Bundeslebens

Mitglieder

Aktivitas

Andrew Schnitger

Fux Ben Vogel

Dominik Er

Jan Baumann

Jan Grünwald

Laurenzio von Matterhorn

Leander Dietz

Maher Rajeh

Lukas Weiland

Mathew Harris

Maxi Erath

Fux Moritz Oesterle

Fux Nikita Schilling

Philipp Trost

Roman Velker

Simon Kuglmeier

Tobias Chis

Toni Maier

Chargen

Hauswart - Maher Rajeh

Kassier - Moritz Oesterle

Präsidium - Maximilian Erath

Bundeswart - Ben Vogel

Fuxmajor - Toni Maier

Altherrenvorstand

Patrick Accordi

Stefan Körblein

Jürgen Fritz

Maximilian Vogel

Stefan Meier

SAYL

Die Sonderbunds Allgemeine Yacht Liga, kurz SAYL ist ein gemeinnütziger Segelverein, der am 9. Juli 1962 gegründet wurde und seinen Sitz in Stuttgart hat. Zweck der SAYL ist die Förderung des Segelsports, wofür 2 Boote am Bodensee zur Verfügung stehen – Ein familientaugliches Kunststoffboot “Baddodö” sowie ein sportliches Holzboot “Sternle II” aus dem Jahr 1949, das erst vor Kurzem komplett renoviert wurde.

SKI-Hütte

Die Skihütte Sonderbund in Oberlech wurde im Jahre 1931 von Mitgliedern der Akademischen Gesellschaft Sonderbund Stuttgart erbaut. Ebenfalls 1931 wurde der "Verein Skihütte Sonderbund" in Stuttgart gegründet. Der Skihüttenverein bezweckt die Pflege der körperlichen Ertüchtigung, der Kameradschaft und Geselligkeit seiner Mitglieder. Die Skihütte Sonderbund bietet 11 Gästen in zwei Schlafräumen, einem großen Wohnraum, Bad, WC und Küche ausreichend Platz mit allem notwendigen Komfort, um in der herrlichen Lecher Bergwelt einen schönen und erholsamen Winter- oder Sommerurlaub zu verbringen.

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Akademische Gesellschaft Sonderbund

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Datenschutzerklärung


Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Akademische Gesellschaft Sonderbund. Eine Nutzung der Internetseiten der Akademische Gesellschaft Sonderbund ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Akademische Gesellschaft Sonderbund geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Akademische Gesellschaft Sonderbund hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der Akademische Gesellschaft Sonderbund beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

·      a)    personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

·      b)    betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

·      c)    Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

·      d)    Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

·      e)    Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

·      f)     Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

·      g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

·      h)    Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

·      i)      Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

·      j)      Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

·      k)    Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Akademische Gesellschaft Sonderbund

Azenbergstrasse 11

70174 Stuttgart

Deutschland

Tel.: 0711 / 292986

E-Mail: chargen@sonderbund.de

Website: www.sonderbund.de

3. Cookies

Die Internetseiten der Akademische Gesellschaft Sonderbund verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die Akademische Gesellschaft Sonderbund den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der Akademische Gesellschaft Sonderbund erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Akademische Gesellschaft Sonderbund keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Akademische Gesellschaft Sonderbund daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der Akademische Gesellschaft Sonderbund enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

·      a)    Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·      b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·      c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·      d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Akademische Gesellschaft Sonderbund gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Akademische Gesellschaft Sonderbund wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Akademische Gesellschaft Sonderbund öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Akademische Gesellschaft Sonderbund unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Akademische Gesellschaft Sonderbund wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

·      e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Akademische Gesellschaft Sonderbund gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Akademische Gesellschaft Sonderbund wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

·      f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Akademische Gesellschaft Sonderbund wenden.

·      g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Akademische Gesellschaft Sonderbund verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Akademische Gesellschaft Sonderbund personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Akademische Gesellschaft Sonderbund der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Akademische Gesellschaft Sonderbund die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Akademische Gesellschaft Sonderbund zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Akademische Gesellschaft Sonderbund oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

·      h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Akademische Gesellschaft Sonderbund angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·      i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator DS-GVO der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, in Kooperation mit der Kanzlei für Medienrecht WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte aus Köln erstellt.